Das Attensam Bauwerksbuch

Jetzt digitales Bauwerksbuch beauftragen!

Bereits seit 2014 müssen für Neu-, Zu- und Umbauten Bauwerksbücher geführt werden. Mit der neuen Wiener Bauordnungsnovelle erfolgt eine Ausweitung auf sämtliche Altbauten. Eigentümer:innen von vor 1919 errichteten Gebäuden müssen bis Ende 2027 ein Bauwerksbuch vorweisen können (für zwischen 1919 und 1945 errichtete bis Ende 2030).

Das Attensam Bauwerksbuch

Das Attensam Bauwerksbuch* deckt alle geforderten Inhalte gemäß § 128a der Wiener Bauordnung ab.

Wir übernehmen für Sie:

  • Aushebung und Digitalisierung aller Bauakten

  • Objektbegehung der Allgemeinbereiche inkl. Fotodokumentation

  • Strukturierung und Zusammenstellung aller Unterlagen

  • Lieferung des Bauwerksbuchs in digitaler Form

  • Upload der Bestätigung für das Vorliegen bei der Baubehörde

Bei Fragen oder für ein kostenloses, unverbindliches Angebot steht Ihnen Ihr:e Kundenbetreuer:in unter [email protected] oder 05 7999 100 zur Verfügung.

* Teilweise in Zusammenarbeit mit befugten/berechtigten Betrieben.

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