Das Attensam Bauwerksbuch

Jetzt digitales Bauwerksbuch beauftragen!

Bereits seit 2014 müssen für Neu-, Zu- und Umbauten Bauwerksbücher geführt werden. Mit der neuen Wiener Bauordnungsnovelle erfolgt eine Ausweitung auf sämtliche Altbauten. Eigentümer:innen von vor 1919 errichteten Gebäuden müssen bis Ende 2027 ein Bauwerksbuch vorweisen können (für zwischen 1919 und 1945 errichtete bis Ende 2030).

Das Attensam Bauwerksbuch

Das Attensam Bauwerksbuch* deckt alle geforderten Inhalte gemäß § 128a der Wiener Bauordnung ab.

Wir übernehmen für Sie:

  • Aushebung und Digitalisierung aller Bauakten

  • Objektbegehung der Allgemeinbereiche inkl. Fotodokumentation

  • Strukturierung und Zusammenstellung aller Unterlagen

  • Lieferung des Bauwerksbuchs in digitaler Form

  • Upload der Bestätigung für das Vorliegen bei der Baubehörde

Doppelt sinnvoll

Nutzen Sie unsere attraktiven Rabatte auf das Bauwerksbuch in Kombination mit einer B1300 Objektsicherheitsprüfung.

Bei Fragen oder für ein kostenloses, unverbindliches Angebot steht Ihnen Ihr:e Kundenbetreuer:in unter [email protected] oder 05 7999 100 zur Verfügung.

* Teilweise in Zusammenarbeit mit befugten/berechtigten Betrieben.

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