Kostenerhöhung der Gebäudereiniger 2026
Sehr geehrte Geschäftspartner,
die bundesweite Erhöhung ab 01.01.2026 - durch die unabhängige Schiedskommission beim BMWET - ist aufgrund der Sondersituation der Zusammenführung der Lohngruppen differenziert festgestellt worden.
Für Sie als Kunde bzw. Kundin bedeutet dies folgendes (Kurzfassung):
Alle Hausbetreuungsleistungen und/oder Reinigungstätigkeiten in Wohnanlagen, Privatwohnhäusern und -wohnungen werden um 3,9% erhöht. Dies beinhaltet naturgemäß auch die Außenbereiche bzw. -flächen.
Reinigungen von medizinischen oder technischen Laboratorien, Seniorenheimen, Pflege- und Krankenanstalten werden um 3,9% erhöht.
Alle (Unterhalts-) Reinigungen in Gewerbebetrieben, Büros, etc., sowie im Bereich der Hotelreinigung werden um 3,07% erhöht.
Diese Anpassung mit 3,9% ist geringer als die kollektivvertragliche Erhöhung der betroffenen Lohngruppen, welche somit heuer nicht zur Gänze eingepreist ist.
Die kollektivvertragliche Anpassung (über zwei Jahre) durch die Sozialpartner hat im Wesentlichen eine Verbesserung der Einstufung der Mitarbeitenden zum jeweiligen Tätigkeitsbereich – und damit auch eine Vereinfachung der Lohnstruktur, ebenso die Harmonisierung der Entlohnung für vergleichbare Tätigkeiten – zum Ziel.
Nähere Details können auf der Homepage der WKO der Fachgruppe Chemische Gewerbe - DFG Kostenerhöhung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger - WKO nachgelesen werden.
Wir wünschen ein erfolgreiches Neues Jahr
Ihr Attensam Team